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Mit dem
Abschluss einer Immobilienfinanzierung gehen die meisten unserer
Kunden die größte finanzielle Verpflichtung ihres Lebens ein: Ab
diesem Zeitpunkt muss jeden Monat die vereinbarte Darlehensrate
an den Kreditgeber überwiesen werden. Aber was passiert, wenn
Sie auf einmal arbeitslos werden oder aufgrund von Krankheit
Ihren Beruf nicht mehr ausüben können? Je geringer Ihre
finanziellen Reserven in einer solchen Situation sind, desto
schneller droht eine Zahlungsunfähigkeit - und mit ihr die
Zwangsversteigerung Ihrer
Immobilie. Gegen dieses Risiko können Sie sich neuerdings
absichern - mit der Darlehensabsicherung Hypoprotect.
So
funktioniert 's
Zeitgleich mit Ihrer Finanzierung schließen Sie eine
Darlehensabsicherung ab, die Sie gegen Arbeitslosigkeit
und Arbeitsunfähigkeit schützt. Tritt eines dieser beiden
Ereignisse ein, übernimmt das Versicherungsunternehmen
automatisch Ihre bestehenden Darlehensraten in der abgesicherten
Höhe.
Für wen macht
eine Darlehensabsicherung Sinn?
Eine Darlehensabsicherung ist dringend zu empfehlen, wenn Ihre
finanziellen Reserven nicht mindestens 12
Monatsraten Ihrer Finanzierung abdecken.
Wer kann
versichert werden?
Versichert werden können sowohl Arbeitnehmer als auch
Selbstständige und Freiberufler. Auch Teilzeitkräfte
sind versicherbar. Einzige Einschränkung: Die versicherte Person
muss mindestens 18 Jahre und dar` höchstens 55 Jahre alt sein.
Was kostet
es?
Ein Darlehen
über 150.000 Euro bei einem Nominalzinssatz von 5% p.a. und
einer jährlichen Tilgung von 1% ergibt eine monatliche Rate von
750 Euro. Wenn Sie die Hälfte dieser Rate für 10 Jahre gegen
Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit versichern wollen,
finanzieren wir den sich ergebenden
Versicherungsbeitrag in der
Regel mit dem Darlehen mit. Damit erhöht sich Ihre
Darlehenssumme leicht auf
152.284 Euro und Ihr
Versicherungsschutz gegen Arbeitslosigkeit und
Arbeitsunfähigkeit kostet Sie lediglich 11,42 Euro im
Monat.
Wichtiger
Hinweis
Der Abschluss unserer Arbeitslosigkeitsversicherung ist nur im
Rahmen Ihres Baufinanzierungsabschlusses
möglich. Dabei bitten wir Sie zu beachten: Wenn Sie eine
Absicherung gegen Arbeitslosigkeit wünschen, müssen Sie diese
maximal 6 Monate nach Abschluss Ihrer Baufinanzierung
beantragen. Eine spätere Vereinbarung - also nach den genannten
6 Monaten - ist leider nicht mehr möglich. Wenn Sie an einer
entsprechenden Absicherung interessiert sind, sprechen Sie bitte
Ihren Finanzierungsberater auf dieses Thema an. Er berät Sie
gerne
Klicken
Sie hier für weitere Informationen und ein
Rechenbeispiel,
das Ihnen zeigt, wie günstig diese Vorsorge wirklich ist.
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